Stand: 6. November 2026. Die neue KVG-Tarifstruktur für Physiotherapie, die kantonalen Taxpunktverfahren, die Erfahrungen mit dem UV/MV/IV-Tarif und die Neuausrichtung von Therapie Bellevue sind miteinander verbunden, müssen aber rechtlich und sachlich getrennt beurteilt werden.
Bereits im Juni 2026 habe ich über die beim Bundesrat eingereichte neue Tarifstruktur geschrieben. Seither ist vor allem eines wichtig geblieben: Eine Tarifstruktur bestimmt, wie Leistungen beschrieben und mit Taxpunkten bewertet werden. Der Taxpunktwert bestimmt, wie viel ein Taxpunkt in Franken wert ist. Erst beides zusammen ergibt die effektive Vergütung.
Was sich bei Therapie Bellevue ab 2027 verändert
Therapie Bellevue richtet den Schwerpunkt stärker auf spezialisierte Selbstzahlerangebote aus. Dazu gehören insbesondere FDM nach Typaldos, Gelenkzentrierung nach Sohier, Prävention und Gesundheitscoaching, Kraft- und Personaltraining, Laufcoaching, Atemgasanalyse sowie Laktatdiagnostik.
Physiotherapie auf ärztliche Verordnung wird nicht vollständig eingestellt. Sie bleibt in ausgewählten Fällen und bei vorhandener Kapazität möglich. Vorrang haben bestehende Patientinnen und Patienten, persönliche Empfehlungen sowie ausgewählte ärztliche Zuweisungen. Damit bleibt die Kontinuität dort erhalten, wo eine physiotherapeutische Behandlung im KVG-Rahmen sinnvoll und organisatorisch möglich ist.
Die Bezeichnung einer Leistung richtet sich nach ihrem tatsächlichen Inhalt. Physiotherapeutische Untersuchung und Behandlung bleiben Physiotherapie. Prävention, Gesundheitscoaching, Personaltraining und Leistungsdiagnostik sind eigenständige Angebote ausserhalb der klassischen Grundversicherungslogik.
Tarifstruktur und Taxpunktwert sind nicht dasselbe
Die gesamtschweizerische Tarifstruktur legt fest, welche physiotherapeutischen Leistungen abgerechnet werden können und wie viele Taxpunkte ihnen zugeordnet sind. Der kantonale Taxpunktwert wird anschliessend mit dieser Taxpunktmenge multipliziert. Ein vereinfachtes Beispiel: Eine Position mit 50 Taxpunkten ergibt bei einem Taxpunktwert von CHF 1.00 einen Preis von CHF 50.00.
Darum kann eine modernere Tarifstruktur allein noch keine Aussage darüber liefern, ob die Vergütung einer konkreten Behandlung steigt, sinkt oder ungefähr gleich bleibt. Dafür müssen zusätzlich der gültige Taxpunktwert, die angewendeten Positionen und der individuelle Behandlungsverlauf bekannt sein.
Stand der neuen KVG-Tarifstruktur
Physioswiss, H+ und prio.swiss haben die gemeinsam ausgearbeitete Tarifstruktur am 2. April 2026 beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Das Bundesamt für Gesundheit prüft das Gesuch im Auftrag des Bundesrates. Nach Angaben des BAG werden während des laufenden Prüfverfahrens keine Zwischenstände oder möglichen Entscheide bekannt gegeben.
Die eingereichte Struktur soll die bisherige Logik mit Sitzungspauschalen durch einen differenzierteren Einzelleistungstarif mit Zeitkomponente ersetzen. Vorgesehen sind Abrechnungseinheiten von fünf Minuten sowie zusätzliche oder präzisere Positionen, unter anderem für Leistungen in Abwesenheit der Patientin oder des Patienten, Sturzprävention, spezialisierte Anwendungen und robotikgestützte Behandlung.
Eine Einführung war von den Tarifpartnern frühestens auf den 1. Januar 2027 ausgerichtet. Solange kein definitiver Genehmigungsentscheid und kein verbindliches Inkraftsetzungsdatum publiziert sind, bleibt dieser Termin jedoch eine Planung und keine gesicherte Tatsache.
Warum Kostenneutralität nicht mit einem unveränderten Praxisalltag gleichgesetzt werden darf
Die neue Struktur wurde unter der Vorgabe einer kostenneutralen Einführung entwickelt. Das bedeutet, dass die gesamte Taxpunktmenge bei der Umstellung grundsätzlich nicht allein durch die neue Struktur wachsen soll. Innerhalb dieses Gesamtvolumens können sich die Gewichtungen einzelner Leistungssequenzen und damit die Auswirkungen auf verschiedene Praxis- und Behandlungsmodelle dennoch verändern.
Die Tarifpartner betonen, dass die Reform die moderne physiotherapeutische Arbeit genauer abbilden und nicht als Sparprogramm verstanden werden soll. Welche wirtschaftliche Wirkung sie für eine einzelne Praxis und welche versorgungsrelevante Wirkung sie für Patientinnen und Patienten hat, lässt sich trotzdem erst seriös beurteilen, wenn die genehmigte Endfassung, der anwendbare Taxpunktwert und belastbare Verlaufsdaten vorliegen.
Die kantonalen Taxpunktverfahren
Unabhängig von der neuen Tarifstruktur laufen Verfahren zu den Taxpunktwerten. Physioswiss leitete im November 2025 gegenüber tarifsuisse, HSK und CSS Festsetzungsverfahren in allen 26 Kantonen ein, nachdem keine Einigung über neue Taxpunktwerte erzielt worden war.
Wenn sich Tarifpartner nicht einigen, müssen die Kantone einen tariflosen Zustand verhindern. Dafür können sie bestehende Verträge befristet verlängern oder einen provisorischen beziehungsweise definitiven Taxpunktwert festsetzen. Während dieser Verfahren können physiotherapeutische Leistungen weiterhin abgerechnet werden. Ein definitiver kantonaler Entscheid kann anschliessend vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Tarifstruktur und Taxpunktwertverfahren laufen somit parallel, aber nicht als ein einziges Verfahren: Der Bundesrat entscheidet über die nationale Struktur; die zuständigen Kantonsregierungen entscheiden über kantonale Taxpunktwerte, wenn keine vertragliche Einigung zustande kommt.
Kanton Zürich: 15’633 Unterschriften, Entscheid weiterhin offen
Am 26. Oktober 2026 übergab Physioswiss Zürich-Glarus die Petition «Für eine gesicherte und wohnortsnahe Physiotherapie» vor dem Zürcher Rathaus an Regierungsrätin Natalie Rickli, Vorsteherin der Gesundheitsdirektion, und Jörg Gruber, Leiter des Amts für Gesundheit. Im Kanton Zürich unterschrieben 15’633 Personen; schweizweit wurden nach Abschluss und Bereinigung der kantonalen Sammlungen mehr als 127’000 Unterschriften ausgewiesen.
Die Petition verlangt einen sachgerechten und kostendeckenden Tarif, damit Physiotherapie in Stadt und Land wohnortsnah verfügbar bleibt. Begleitet wird sie von der Physioswiss-Kampagne mit dem offiziellen Slogan «100 % geben. 70 % bekommen. Finden Sie das gerecht?» Physioswiss bezeichnet diese Formulierung selbst als bewusst zugespitzt. Sie ist deshalb als politische Kampagnenbotschaft zu verstehen und nicht als rechnerischer Nachweis, dass jede Praxis exakt 70 Prozent ihrer notwendigen Kosten vergütet erhält.
Für die von Physioswiss vertretenen frei praktizierenden Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten gilt im Kanton Zürich seit dem 1. Januar 2026 provisorisch weiterhin ein Taxpunktwert von CHF 1.11. Dieser Wert bleibt bis zu einem neuen genehmigten Tarifvertrag oder einer definitiven Festsetzung bestehen; eine spätere Tarifdifferenz kann rückwirkend ausgeglichen werden.
Bis zum Stand dieses Beitrags vom 6. November 2026 ist keine materielle öffentliche Antwort des Zürcher Regierungsrates auf die Petition publiziert. Nach den allgemeinen Zürcher Regeln muss eine Behörde eine Petition prüfen und innerhalb von sechs Monaten Stellung nehmen; sie ist jedoch nicht verpflichtet, die Forderung umzusetzen. Die 15’633 Unterschriften erhöhen damit das politische Gewicht des Anliegens, entscheiden aber weder den Taxpunktwert noch ersetzen sie die gesetzlich verlangte Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Versorgung.
Eine Petition macht Unterstützung sichtbar und verlangt eine behördliche Prüfung. Der konkrete Tarifentscheid muss zusätzlich auf den gesetzlichen Vorgaben, den Verfahrensakten, Kostendaten, Wirtschaftlichkeit und Versorgungserfordernissen beruhen.
Kanton Jura: Regierung sieht derzeit keinen Anlass für eine vorgezogene Erhöhung
Der jurassische Regierungsrat setzte den provisorischen Taxpunktwert für KVG-Physiotherapie per 1. Januar 2026 auf CHF 0.95 fest. Der Wert gilt bis zur definitiven Festsetzung; weicht der definitive Entscheid davon ab, kann die Differenz zwischen den Tarifpartnern nachträglich ausgeglichen werden.
Physioswiss Jura reichte Ende Oktober 2026 eine Petition mit 1’592 Unterschriften ein und verlangte eine deutliche Erhöhung. Nach Angaben des Regionalradios RFJ sollte der Preis einer halbstündigen KVG-Sitzung von CHF 45.60 auf CHF 59.30 steigen.
Der jurassische Regierungsrat erklärte in seiner Antwort vom 20. Oktober 2026 ausdrücklich, auf Grundlage der aktuell verfügbaren Daten keinen Anlass für eine vorgezogene Erhöhung zu sehen. Er verwies unter anderem auf einen Anstieg der Zahl der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten um 26 Prozent und der Physiotherapiepraxen um 210 Prozent zwischen 2020 und 2025. Die Bruttokosten pro versicherte Person seien zwischen 2021 und 2024 von CHF 121 auf CHF 160 beziehungsweise um 32 Prozent gestiegen, gegenüber 14 Prozent im Schweizer Mittel.
Die Zürcher Petition dokumentiert eine breite öffentliche Unterstützung für höhere beziehungsweise kostendeckende Vergütungen. Die jurassische Antwort zeigt gleichzeitig, dass eine Kantonsregierung aus steigenden Leistungserbringerzahlen und überdurchschnittlichem Kostenwachstum zum Schluss kommen kann, derzeit bestehe kein Anlass für eine vorgezogene Erhöhung. Diese Daten beantworten für sich allein jedoch weder die Frage, ob effizient geführte Praxen kostendeckend arbeiten können, noch ob Wartezeiten, Personalrekrutierung und regionale Erreichbarkeit langfristig stabil bleiben.
Was der UV/MV/IV-Tarif seit Juli 2025 zeigt
Für Unfallversicherung, Militärversicherung und Invalidenversicherung gilt seit dem 1. Juli 2025 bereits ein neuer Einzelleistungstarif mit Abrechnung in Fünf-Minuten-Einheiten. Die Tarifpartner vereinbarten gleichzeitig ein Monitoring der Fallkosten. Der Zielbereich lag nach der Einführung ungefähr 20 Prozent über dem früheren Kostenniveau.
Nachdem der vereinbarte Korridor während zweier Quartale leicht überschritten worden war, wurde die Vergütung per 1. Oktober 2026 mit einem externen Faktor von 0.94 korrigiert. Das entspricht einer Reduktion um 6 Prozent. Die Tarifstruktur und die Taxpunktzahl der einzelnen Positionen bleiben unverändert; bereits erbrachte und vergütete Leistungen werden nicht zurückgefordert.
Wichtig für die Einordnung: Die bisherigen Auswertungen zeigten nach Angaben der Tarifpartner keine systematische Verlängerung der Behandlungen und keine auffällige Häufung einzelner Positionen. Eine Behandlung dauerte durchschnittlich weiterhin rund 32 Minuten, hinzu kamen ungefähr 8 Minuten Leistungen in Abwesenheit. Die Korrektur ist deshalb nicht automatisch ein Nachweis für missbräuchliche Mengenausweitung, sondern die Anwendung eines vorab vereinbarten Korrekturmechanismus auf das beobachtete Kostenniveau.
Mengenausweitung: möglicher Anreiz, bisher keine gesicherte Prognose
Ein Zeittarif verändert den wirtschaftlichen Anreiz gegenüber einer Sitzungspauschale: Zusätzliche medizinisch notwendige Zeit kann separat vergütet werden, während eine besonders kurze Behandlung nicht mehr über dieselbe Pauschale entschädigt wird. Daraus lässt sich ein mögliches Risiko längerer durchschnittlicher Behandlungszeiten ableiten. Ob dieses Risiko im KVG tatsächlich zu einer relevanten Mengenausweitung führt, ist derzeit empirisch offen.
Ein von PROphysio beauftragtes Gutachten von Polynomics beschreibt diese Anreizveränderung und mögliche Folgen für Behandlungsdauer und Versorgungskapazität, weist aber keinen nachgewiesenen Fehler der Tarifgrundlagen nach. Die FHNW und Ecoplan widersprechen einzelnen methodischen Kritikpunkten und zeigen in Zusatzauswertungen, dass sich die geschätzte mittlere Behandlungsdauer unter den geprüften Szenarien nur gering verändert. Physioswiss und prio.swiss verweisen zudem auf Kostenneutralität und ein mehrjähriges Monitoring.
Für Patientinnen und Patienten sind deshalb zwei gegenläufige Entwicklungen denkbar. Positiv können die effektiv eingesetzte Zeit und bisher wenig sichtbare Leistungen transparenter abgebildet werden. Falls die durchschnittliche Behandlungsdauer bei unverändertem Personalbestand deutlich steigt, könnten jedoch weniger Termine pro Tag verfügbar sein, Wartezeiten zunehmen oder zusätzlicher Personalbedarf entstehen. Umgekehrt können spätere tarifliche Korrekturen die wirtschaftliche Tragfähigkeit einzelner Leistungen beeinflussen. Das sind plausible Auswirkungen, aber keine bereits eingetretenen oder sicher zu erwartenden Folgen.
Unterschiedliche Verbandspositionen transparent darstellen
Die eingereichte KVG-Struktur wurde von Physioswiss, H+ und prio.swiss ausgehandelt. Diese Organisationen beurteilen den Wechsel zum zeitbezogenen Einzelleistungstarif grundsätzlich positiv und betonen Transparenz, differenziertere Abbildung und Monitoring.
PROphysio unterstützt ebenfalls höhere, kostendeckende Taxpunktwerte, kritisiert jedoch die eingereichte Struktur und fordert eine stärkere Ausrichtung auf Qualität, Wirksamkeit und Behandlungsergebnis statt primär auf Zeit. Diese Position gehört in eine vollständige Einordnung, sollte aber ebenso wie die Positionen der Tarifpartner klar als Verbandsposition gekennzeichnet werden.
Christoph Bähler tritt per Ende 2026 aus Physioswiss aus und ist neu Mitglied von PROphysio. Diese Zugehörigkeit wird offengelegt, weil sie für die Einordnung des Beitrags relevant sein kann. Die Darstellung stützt sich dennoch auf offizielle Dokumente, Tarifunterlagen und gegensätzliche Fachpositionen.
Was dies für Patientinnen und Patienten bedeutet
- Bis zu einem verbindlichen Systemwechsel gelten die jeweils aktuellen Tarifregeln und kantonalen Werte.
- Eine ärztliche Verordnung, die Zulassung des Leistungserbringers sowie Franchise und Selbstbehalt bleiben für KVG-Physiotherapie relevant.
- Eine neue Struktur kann Behandlungszeit und Leistungen transparenter und differenzierter abbilden.
- Die bisherigen UV/MV/IV-Daten zeigen keine systematische Mengenausweitung; für das KVG muss die Wirkung nach einer allfälligen Einführung eigenständig beobachtet werden.
- Wartezeiten und verfügbare Termine hängen nicht nur vom Tarif ab, sondern auch von Personal, Nachfrage, regionaler Versorgung und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Praxen.
- Selbstzahlerangebote werden unabhängig vom KVG klar bezeichnet und transparent verrechnet.
- Bei Therapie Bellevue wird bereits beim Erstkontakt geklärt, ob das Anliegen in den Rahmen der Physiotherapie auf Verordnung oder in ein eigenständiges Selbstzahlerangebot gehört.
Warum die Neuausrichtung mehr als eine Tarifreaktion ist
Die neue Positionierung von Therapie Bellevue ist nicht als emotionaler Protest gegen Versicherer, Verbände oder Behörden gedacht. Sie folgt einer längerfristigen fachlichen Entscheidung: Für komplexe Ziele, Prävention, Training und nachhaltige Gesundheitsentwicklung braucht es häufig mehr Flexibilität, als ein klassischer Physiotherapietermin allein bieten kann.
Der Selbstzahlerbereich ermöglicht eine klar vereinbarte 1:1-Begleitung mit genügend Zeit für Analyse, Beratung, Behandlung, Training, Leistungsdiagnostik und Verlaufskontrolle. Gleichzeitig bleibt ausgewählte Physiotherapie auf ärztliche Verordnung möglich. Beide Bereiche werden transparent getrennt.
Für Kundinnen, Patienten und zuweisende Ärztinnen und Ärzte soll dadurch vor allem Klarheit entstehen: Welche Leistung wird erbracht, in welchem rechtlichen Rahmen findet sie statt, wie wird sie verrechnet und welches Ziel wird damit verfolgt?
Wie es weitergeht
Sobald der Bundesrat über die neue KVG-Tarifstruktur entscheidet, die kantonalen Verfahren konkrete Ergebnisse liefern oder neue Monitoringdaten vorliegen, werden die Informationen auf dieser Website aktualisiert. Bis dahin ist Zurückhaltung sinnvoll: Weder eine definitive Einführung per 1. Januar 2027 noch eine bestimmte Mengenentwicklung oder die finanzielle Wirkung auf einzelne Behandlungen sollte vorweggenommen werden.
Früherer Beitrag: Neue Physiotarifstruktur Schweiz 2027
Preise und Rahmenbedingungen bei Therapie Bellevue
Häufige Fragen zur Ausrichtung ab 2027
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesamt für Gesundheit: Stand des Genehmigungsverfahrens zur Physiotherapie-Tarifstruktur
- Bundesamt für Gesundheit: Leistungen und heutige Tarifgrundlagen der Physiotherapie
- Physioswiss: Eingereichte KVG-Tarifstruktur im Überblick
- prio.swiss: Einordnung der Tarifpartner zur Kostenneutralität und Struktur
- Physioswiss: Einleitung der kantonalen Festsetzungsverfahren
- Physioswiss Zürich-Glarus: Übergabe der Petition mit 15’633 Unterschriften am 26. Oktober 2026
- Physioswiss: Kampagne, kantonale Petitionen und Einordnung des Slogans «100 % geben. 70 % bekommen.»
- Kanton Zürich: provisorischer Taxpunktwert von CHF 1.11 ab 1. Januar 2026
- Kanton Zürich: Bedeutung und Behandlung einer Petition
- Kanton Jura: provisorischer Taxpunktwert von CHF 0.95 ab 1. Januar 2026
- Kanton Jura: Antwort der Regierung zur ambulanten Physiotherapie vom 20. Oktober 2026
- RFJ: Petition von Physioswiss Jura zur Tariferhöhung
- Medizinaltarif-Kommission UVG: Tarif und Korrekturfaktor im UV/MV/IV-Bereich
- Physioswiss: Ergebnisse des UV/MV/IV-Monitorings
- Polynomics: Gesundheitsökonomische Prüfung der neuen KVG-Tarifstruktur
- FHNW/Ecoplan: Erwiderung auf das Polynomics-Gutachten
- PROphysio: Position zur eingereichten Tarifstruktur
- Physioswiss: Stellungnahme zur Kritik an Tarifstruktur und LeDa-Daten
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, tarifarische oder versicherungsrechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall.