Jetzt dürften dann bald alle nicht erwünschten Werbeflyer für die Zürcher Kantonsratswahlen 2011 vom 3. April bei mir im Briefkasten gelandet sein. Diese Flyer sind allesamt ungelesen ins Altpapier gewandert.
Gelesen und danach entsorgt habe ich auch den in einen Brief verpackten Werbezettel von Hans-Peter Amrein mit seinem Slogan: „offen-ehrlich-direkt“, der im Brief mit keinem Wort erwähnte, dass er von der SVP ist. Einziger Hinweis zur Parteizugehörigkeit war die Angabe „Liste 1“ am Ende des Briefes.
Also liebe Parteien, für die Zukunft wünschte ich mir, dass ich in meinem Briefkasten auch keine politische Werbung mehr vorfinden würde. Leider reicht ja der „Bitte keine Werbung“ Aufkleber am Briefkasten nicht.
Es gibt für mich heute genügend andere Informationsquellen, zum Beispiel beim Statistischen Amt des Kantons Zürich , bei Vimentis oder in Form eines Dossiers zu den Kantonsratswahlen 2011 der NZZ. Natürlich gibt es noch viele weitere Möglichkeiten im Internet, zum Beispiel via Googlesuche: Zürcher Kantonsratswahlen 2011 , über Facebook oder Twitter.
Jetzt wünsche ich einigen Kandidierenden viel Erfolg und dass sie einmal im Zürcher Kantonsrat gelandet oder wieder bestätigt, das im Wahlkampf Versprochene auch umzusetzen versuchen.
Mir ist eigentlich nie zum Scherzen, wenn ich wegen nicht bewilligter Kostengutsprachen und nicht bezahlter Rechnungen, welche ich als Physiotherapeut gestellt habe, mit verschiedenen Krankenkassen telefonieren muss.
Telefongespraech mit der Krankenkasse
Dank Müslüm kann ich aber immer wieder lachen und mit den Krankenkassen in vielen Fällen eine Lösung finden.
Der Erweiterungsbau kostet 19,7 Millionen. Es fehlen noch Fr. 846’343.- (Stand 17.8.2010)
Neben der laufenden Spendenaktion findet am 12. September ein Sponsorenlauf für Muskeldystrophie betroffene Menschen statt.
Physiochris läuft mit für diesen guten Zweck.
Als ehemaligen Mitarbeiter in der hausinternen Physiotherapie während knapp 5 Jahren, ist es für mich Ehrensache, etwas an die Bewohnerinnen und Bewohner des MEH’s zurückzugeben.
Deshalb liebe Leute, helft mit und unterstützt mich, bzw. das Mathilde Escher Heim indem ihr mich sponsert.
Wie könnt ihr das tun?
Ganz einfach: Ihr sendet mir eine E-Mail mit eurem Namen und Adresse, sowie dem freigewählten Sponsoringbeitrag pro gelaufener Runde an: sponsorenlauf(ät)physiochris.ch
Eine Runde ist ca 400 Meter; gelaufen wird während einer Stunde. Mein Ziel ist es, ca 30 – 35 Runden zu laufen.
Ich persönlich werde pro gelaufener Runde Fr. 5 .- bezahlen, das ergibt dann also Fr. 150.- bis Fr. 175.-
Ihr bekommt ein paar Tage nach dem Sponsorenlauf die Rechnung vom MEH zugestellt.
Ich bedanke mich jetzt schon für eure Unterstützung.
Am 3. März 2009 war im Tagesanzeiger folgender Beitrag zum Thema Erweiterungsbau im MEH zu lesen: Mehr Platz zum Leben für Behinderte.
Weitere Informationen zum Mathilde Escher Heim:
Das Mathilde Escher Heim ist spezialisiert auf die Betreuung von Menschen mit einer progressiv verlaufenden neuromuskulären Erkrankung, insbesondere Muskeldystrophie Typ Duchenne. Es werden auch Klientinnen und Klienten mit einer anderweitigen Körperbehinderung aufgenommen, sofern sie eine ähnliche Betreuung und Pflege benötigen.
Erfreulicherweise ist die Lebenserwartung unserer Bewohner mit Muskeldystrophie Duchenne in den letzten Jahren deutlich gestiegen und beträgt heute 25 bis 35 Jahre. Dies aufgrund der Fortschritte bei der Betreuung und medizinischen Versorgung. So hat sich die Anzahl der erwachsenen Bewohner des MEH im Verlauf der letzten zehn Jahre rund verdreifacht. Dies hat unter anderem zur Folge, dass bei nahezu gleich bleibender Nachfrage nach Wohnplätzen immer weniger interne Schüler und Lehrlinge aufgenommen werden können, da die Wohnplätze von Erwachsenen belegt sind.
Die Mathilde Escher Stiftung beabsichtigt daher, ihr Angebot auf dem Areal des MEH um 22 Wohn- und 20 Beschäftigungsplätze auf neu 46 Wohnplätze und 30 Beschäftigungsplätze auszubauen. Im neuen Gebäude sollen ebenfalls die MEH Verwaltung, der Technische Dienst und die Lingerie der Gesamtinstitution untergebracht werden.
Wichtige Planungsgrundlagen
Das MEH ist für die meisten unserer intern wohnenden Klienten nicht nur Wohn- und Beschäftigungsstätte, sondern stellt – aufgrund ihrer schweren Körperbehinderung – auch ihren Lebensmittelpunkt dar. Neben dem architektonisch stimmigen Gesamtkonzept mit entsprechender Gestaltung des Gartens haben wir darum der optimalen Versorgung unserer Klienten eine besondere Bedeutung beigemessen. Ein weiteres zentrales Anliegen war es, für die Klienten im Gebäude eine bestmögliche Mobilität sicherzustellen. Daher sind die einzelnen Stockwerke, zusätzlich zum Lift, mittels einer Rampe erschlossen.
Unter dem erheblichen Kostendruck wurde das Projekt mehrmals überarbeitet und laufend optimiert. Ziel unserer Bemühungen ist die Erreichung eines bestmöglichen Nutzen-/Kostenverhältnisses im Sinne einer nachhaltigen Investition.
Der Kostenvoranschlag, inkl. Innenausstattung, beläuft sich auf rund Fr. 19.7 Mio. Die Subventionsbeiträge von Bund und Kanton Zürich belaufen sich auf rund Fr. 11 Mio. Der Restbetrag muss von der Stiftung, bzw. mittels Spenden finanziert werden.
Zwei Jungs, die im Mathilde Escher Heim leben, erzählen von ihrer Krankheit und wie man das Leben als Mensch mit einer Behinderung meistern kann:
Leider ist das Video nicht mehr zugänglich.
Im Mathilde Escher Heim gibt es übrigens auch das Bürozentrum, hier erledigen die Bewohner und Bewohnerinnen viele Aufgaben zum Thema Web, Graphik, Media.
Seit dem 1. Mai 2010 heisst es auch im Kanton Zürich ‚Schutz vor Passivrauchen‚. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauch hat jetzt in der ganzen Schweiz seine Gültigkeit. In einigen Kantonen ist das Gesetz schon länger in Kraft, in anderen erst seit dem 1.Mai. Es wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich umgesetzt.
RAUCHEN IN ZÜRICH NUR NOCH DIE KÖPFE?
Auf der Website von pro aere kann man folgendes lesen:
„Ab 1. Mai 2010 gilt in der ganzen Schweiz das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. In einigen Kantonen gelten sogar noch deutlichere Regeln.
Grundsätzlich gilt nun endlich: Arbeitsplätze, an denen mehr als eine Person arbeitet – auch zeitweise – und öffentlich zugängliche geschlossene Räume – damit auch die Gastroindustrie – müssen ab diesem Datum rauchfrei sein.
pro aere hat den politischen Prozess in Gang gesetzt, der zu diesem grossen Erfolg für die Bevölkerung und die Wirtschaft geführt hat – Sie als Arbeitnehmer und Konsument haben es in der Hand, ob das Gesetz durchgesetzt wird. Stehen Sie ein für Ihre Gesundheit und für Ihre Rechte, und verlangen Sie bei Bedarf mit Hilfe der Behörden, dass das Gesetz beachtet wird…“
Weitere Informationen zum Verein pro aere sind zu finden unter pro aere.
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich hat auf seiner Website ebenfalls nützliche Informationen zur Umsetzungshilfe des in Kraft getreten Bundesgesetztes zum Schutz vor Passivrauch bereitgestellt.
Für den Gastgewerbeverband des Kantons Zürich GastroZürich mit Präsident Ernst Bachmann scheint das Thema erledigt zu sein, zumindest ist auf der Website von GastroZürich nirgends und nicht einmal unter ‚Aktuelles‘ (Stand 1.Mai 2010) etwas zum Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen zu finden.
Viele Wirte und Wirtinnen sowie RaucherInnen und NichtraucherInnen sind aber nicht glücklich über das neue Gesetz.
Die IG freie Schweizer Wirte wirbt für ein Liberales Rauchergesetz und hat eine Eidgenössische Volksinitiative gestartet.
Der Initiativtext:
Eidgenössische Volksinitiative „für ein liberales Rauchergesetz“
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 118 Abs. 3 (neu) und 4 (neu)
3) Über Rauchverbote in Innenräumen befindet einzig die Eigentümerin oder der Eigentümer. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Innenräume. Öffentlich zugänglich sind insbesondere Innenräume von:
a. Restaurations- und Hotelbetrieben;
b. Gebäuden und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs;
c. Gebäuden, die der Ausbildung, dem Sport, der Kultur oder der Freizeit dienen.
4) Öffentliche Innenräume, an denen geraucht werden darf, müssen entsprechend beschildert werden.
Der Lungenliga und ihren Allianzpartnern gefällt die aktuelle Regelung ebenfalls nicht. Sie wollen eine einheitliche Lösung für die ganze Schweiz und haben ihrerseits eine Volksinitiative lanciert mit folgendem Initiativtext:
Die Bundesverfassung (SR 101) wird wie folgt geändert:
Art. 118a (neu) Schutz vor dem Passivrauchen
¹ Der Bund erlässt Vorschriften zum Schutz des Menschen vor dem Passivrauchen.
² Nicht geraucht werden darf in allen Innenräumen, die als Arbeitsplatz dienen.
³ In der Regel nicht geraucht werden darf in allen anderen Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind; das Gesetz bestimmt die Ausnahmen. Öffentlich zugänglich sind insbesondere Innenräume von:
a. Restaurations- und Hotelbetrieben;
b. Gebäuden und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs;
c. Gebäuden, die der Ausbildung, dem Sport, der Kultur oder der Freizeit dienen;
d. Gebäuden des Gesundheits- und des Sozialwesens sowie des Strafvollzugs.
II
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art 197 Ziff. 8 (neu)
8. Übergangsbestimmung zu Art. 118a (Schutz vor dem Passivrauchen)
Spätestens sechs Monate nach Annahme von Artikel 118a durch Volk und Stände erlässt der Bundesrat die Bestimmungen zur Umsetzung von Artikel 118a Absätze 2 und 3 auf dem Verordnungsweg; diese gelten bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze.
Auch die Sendung Arena auf SF1 widmete ihre Ausgabe am 30.4.2010 dem Thema „Ausgeraucht“:
Als Nichtraucher gefällt es mir persönlich, dass ich neu in jedem Restaurant essen und trinken gehen kann, ohne passiv rauchen zu müssen, ich habe aber auch vor dem 1.Mai 2010 Raucherlokale gemieden oder bin zumindest in die Nichtraucherzone gegangen. Der Schutz vor Passivrauch für Angestellte ist sicher richtig und wichtig. Dass jetzt die RaucherInnen keine Freude an der neuen Regelung haben kann ich aber auch verstehen.
Aus beruflichen Gründen bin ich jedoch nicht unglücklich, dass es RaucherInnen gibt. Oft darf ich in meiner ambulanten Lungenrehabilitation aktive / passive und ehemalige RaucherInnen mit einer Lungenkrankheit, vorwiegend COPD / Lungenemphysem aber auch mit Lungenkrebs betreuen.
Weshalb sollte es nicht möglich sein, die Bedürfnisse der RaucherInnen sowie NichtraucherInnen erfüllen zu können?
und @evonallmen, der als Personaltrainer in Zürich zu Gast sein wird.
Leider fehlt der schnellste Schweizer Marathonläufer Viktor Röthlin, (die eine Hälfte von @VIKMOTION), der im Jahr 2007 dem Zürichmarathon die Ehre erwiesen und mit einem neuen Schweizer Rekord in 2:08:20 geglänzt hat. Im 2008 hat Vik seine persönliche Bestzeit dann in Tokio nochmals nach unten gedrückt, diese steht im Moment bei 2:07:23.
Zur Einstimmung, der virtuelle Streckenrundgang: Leider ist der virtuelle Rundgang nicht mehr verfügbar.
Zitate zur Ausdauer:
1) Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten. (Katharina von Siena)
2) Ausdauer wird früher oder später belohnt – meistens aber später. (Wilhelm Busch)